11.09.2022
Seit Jahren wehrt sich Island dagegen, dass seine Unternehmen ihre Produkte nicht mehr als Made in Iceland verkaufen dürfen. Schuld daran hat die britische Supermarkt-Kette Iceland, die sich die Namensrechte gesichert hat. Jetzt landet der Fall erneut vor Gericht.
Nächste Etappe im Rechtsstreit Island gegen Island. Das Land und die Supermarkt-Kette treffen sich erneut vor Gericht. Es geht um die Markenrechte am Namen Iceland, die sich die Einzelhandelsgruppe vor Jahren gesichert hat.
Gegen das Namensschild über den Supermarkt-Filialen hat die isländische Regierung nichts – wohl aber gegen das aggressive Geschäftsgebaren der Kette, die einheimischen Firmen das Label Iceland verbieten will.
Möglich machte es 2014 ein Markeneintrag beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIOP). Seither gehört die Marke Iceland dem gleichnamigen Tiefkühl- und Fertigkostanbieter aus Wales – und Island kämpft um das Recht am eigenen Namen.
Iceland, die Supermarktkette, beharrt darauf, dass sie bereits seit mehr als 40 Jahren so heißt. 2002 hatte sich das 1970 gegründete Unternehmen erstmals an die EU gewandt, um Iceland markenrechtlich schützen zu lassen. Die isländische Regierung war davon wenig begeistert und bemühte sich um eine außergerichtliche Einigung – vergeblich.
Damals gehörte Iceland noch zur Einzelhandelsgruppe Baugur, dem größten Privatunternehmen Islands, beteiligt an Supermarkt-Ketten in Skandinavien, Großbritannien und den USA.
Streit geht vor Gericht
Nach der Insolvenz der Baugur-Gruppe 2009 übernahmen isländische Banken einen Mehrheitsanteil, den sie drei Jahre später an ein Konsortium um Iceland-Gründer Malcom Walker veräußerten, so die britische Zeitung Metro.
Der Rechtsstreit ging derweil weiter und erreichte 2015 einen neuen Höhepunkt. Da versuchte Iceland, die Handelskette, nämlich zu verhindern, dass Lebensmittel unter dem Label Inspired by Iceland in die Supermärkte gelangten. Eingetragen war das Markenzeichen auf eine Organisation namens Íslandsstofa. Doch dahinter steckte nicht etwa ein Wettbewerber, sondern Islands Regierung.
Die hatte nun endgültig genug und reichte gemeinsam mit den Marketing-Initiativen Promote Iceland und Business Iceland sowie der Patentrechtskanzlei Árnason Faktor im Rücken eine Löschungsklage gegen den Markeneintrag ein.
„Es erscheint vernünftig, dass für ein Unternehmen oder Produkt, das in Island oder von einer isländischen Firma hergestellt wurde, der Landesname benutzt werden darf“, begründete das Ministerium seinen Schritt.
Behörde entscheidet zugunsten Islands
Das sah auch das EUIPO so und entschied 2019 zugunsten von Island, der Insel – und erklärte die Exklusivität des Markenrechtes für nichtig.
Nun hat die Supermarkt-Kette Berufung gegen die Entscheidung eingelegt, und Island und Island treffen sich erneut vor Gericht.
Laut dem isländischen Rundfunksender RÚV begann die mündliche Anhörung in der vergangenen Woche. Mit einer Entscheidung ist wohl erst im kommenden Jahr zu rechnen – so die Parteien nicht noch vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.
Für Publicity dürfte das Verfahren allemal sorgen.
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